Wollen Sie Ihr ausländisches Flugzeug in Deutschland registrieren? Hier die wichtigsten Punkte:
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist zuständig
- Sie brauchen: EU-Staatsangehörigkeit oder deutschen Vertreter, gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis, Haftpflichtversicherung
- Prozess: Nummer reservieren, Unterlagen einreichen, Gebühren zahlen, 16-20 Tage warten
- Nach Registrierung: Regelmäßige Wartung, Änderungen melden, jährlich erneuern
Schritt | Was ist zu tun? |
---|---|
1. Vorbereitung | Unterlagen sammeln, Nummer reservieren |
2. Antrag | Formular ausfüllen, Dokumente einreichen |
3. Prüfung | LBA prüft Unterlagen (ca. 16-20 Tage) |
4. Registrierung | Nummer erhalten, am Flugzeug anbringen |
Fragen? Kontaktieren Sie das LBA unter +49 531 2355 115 oder fluggastrechte@lba.de.
Grundlegende Registrierungsregeln
Sie wollen ein ausländisches Luftfahrzeug in Deutschland registrieren? Hier sind die wichtigsten Regeln:
Hauptanforderungen
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig kümmert sich um die Registrierung. Aber Achtung: Ohne gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis geht gar nichts.
Und wer darf überhaupt ein Flugzeug in Deutschland registrieren? Nur EU-Bürger oder Deutsche. Das Luftverkehrsgesetz sagt dazu:
"Ein Luftfahrzeug kann nur dann in das deutsche Luftfahrzeugregister eingetragen werden, wenn es ausschließlich im Eigentum von EU-Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen steht."
Welche Flugzeuge werden registriert?
Das LBA registriert nicht nur Jumbo-Jets. Hier ein Blick auf die Zahlen von Ende 2021:
Gewichtsklasse (MTOW) | Anzahl registrierter Luftfahrzeuge |
---|---|
Über 20 Tonnen | 716 |
14 bis 20 Tonnen | 35 |
5,7 bis 14 Tonnen | 236 |
Unter 2 Tonnen (einmotorig) | 6.605 |
2 bis 5,7 Tonnen (einmotorig) | 217 |
Unter 2 Tonnen (mehrmotorig) | 223 |
2 bis 5,7 Tonnen (mehrmotorig) | 397 |
Übrigens: Ultraleichtsegler und Paraglider fallen nicht unter die Zuständigkeit des LBA.
Nicht aus der EU? So geht’s trotzdem
Kommen Sie nicht aus der EU? Keine Sorge, es gibt einen Weg:
- Schließen Sie einen Leasingvertrag für mindestens sechs Monate mit einem EU-Unternehmen ab.
- Benennen Sie einen deutschen Prozessbevollmächtigten für den Kontakt mit dem LBA.
Besondere Regeln für Geschäftsflugzeuge
Für gewerblich genutzte Flugzeuge gelten zusätzliche Vorschriften:
- Die Fluggesellschaft muss die Lufttüchtigkeit sicherstellen.
- Eine CAMO-Lizenz ist Pflicht.
- Nicht-EU-Unternehmen brauchen einen deutschen Steuervertreter.
Ein LBA-Vertreter erklärt:
"Wenn ein Luftfahrzeug für den gewerblichen Luftverkehr von einer Fluggesellschaft genutzt wird, ist diese für die kontinuierliche Lufttüchtigkeit der von ihr betriebenen Luftfahrzeuge verantwortlich und muss dafür im Rahmen einer CAMO-Lizenz zugelassen sein."
Diese Regeln sind entscheidend für die Registrierung Ihres ausländischen Luftfahrzeugs in Deutschland. Aber Vorsicht: Die Vorschriften können sich ändern. Fragen Sie im Zweifel direkt beim LBA nach.
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung eines ausländischen Luftfahrzeugs in Deutschland brauchen Sie eine Reihe von Dokumenten. Hier’s, was Sie wissen müssen:
Eigentumsnachweis
Sie müssen beweisen, dass das Flugzeug Ihnen gehört. Dafür brauchen Sie:
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Notariell beglaubigte Eigentumsübertragung
- Bei Leasing: Vertrag für mindestens sechs Monate
Alles im Original plus Kopie. Klingt nach viel Papierkram? Ist es auch. Aber so läuft’s nun mal.
Sicherheitszertifikate
Ihr Flieger muss sicher sein. Dafür brauchen Sie:
- Lufttüchtigkeitszeugnis (CofA)
- Prüfbescheinigung der Lufttüchtigkeit (ARC)
- Kopie des Flughandbuchs
- Wäge- und Schwerpunktprotokoll
Das LBA sagt dazu: "Ohne gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis geht gar nichts. Das ist der Startpunkt für alles Weitere."
Versicherungsunterlagen
Klar, Versicherung muss sein:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Erklärung des Versicherers über die Zulassung in Deutschland
Tipp: Sagen Sie Ihrem Versicherer früh Bescheid. Die müssen nämlich ein LBA-Formular unterschreiben.
Ausländische Dokumente
Nicht auf Deutsch? Dann brauchen Sie:
- Beglaubigte Übersetzungen
- Für EU-Dokumente: Englisch reicht
- Nicht-EU: Apostille oder Beglaubigung
Zollpapiere
Für die Einfuhr brauchen Sie:
- Einheitspapier (SAD)
- Handelsrechnung
- Zollwertanmeldung
- Ursprungsnachweis
Hier’s eine Übersicht:
Dokument | Was ist das? | Wichtig zu wissen |
---|---|---|
SAD | EU-Einfuhrformular | Muss für den Zoll ausgefüllt werden |
Handelsrechnung | Listet Preis und Details auf | Original + Kopie |
Zollwertanmeldung | Bestätigt den Wert | Wichtig für mögliche Abgaben |
Ursprungsnachweis | Sagt, woher der Flieger kommt | Kann Zollsätze beeinflussen |
Das LBA warnt: "Fehler oder fehlende Dokumente? Das verzögert alles. Seien Sie gründlich!"
Praxistipp: Machen Sie eine Checkliste. So vergessen Sie nichts Wichtiges.
Wie Sie die Registrierung beantragen
Die Registrierung eines ausländischen Luftfahrzeugs in Deutschland ist kein Spaziergang. Aber keine Sorge, wir zeigen Ihnen, wie’s geht.
Vor dem Antrag
Bevor Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anklopfen, müssen Sie einiges vorbereiten:
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen. Dazu gehören Eigentumsnachweis, Sicherheitszertifikate und Versicherungspapiere.
- Reservieren Sie eine Registrierungsnummer beim LBA. Das ist der erste Schritt.
- Lassen Sie ein aktuelles Gewichts- und Schwerpunktprotokoll erstellen.
- Besorgen Sie sich eine Zuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur.
- Informieren Sie Ihre Versicherung über die Umregistrierung und lassen Sie das LBA-Formular unterschreiben.
Einreichen der Unterlagen beim LBA
Jetzt geht’s ans Eingemachte:
1. Antragsformular ausfüllen
Schnappen Sie sich das LBA-Formular Nr. 05 (T4) und füllen Sie es aus.
2. Unterlagen zusammenstellen
Packen Sie alles zusammen:
- Kaufvertrag
- Personalausweis
- Flughandbuch (Kopie)
- Lufttüchtigkeitszeugnis (CofA)
- Prüfbescheinigung der Lufttüchtigkeit (ARC)
- Alle vorher genannten Papiere
3. Fotos machen
Bringen Sie die reservierte Registrierungsnummer an Ihrem Flieger an und knipsen Sie Fotos nach LBA-Vorgaben.
4. Ab die Post
Schicken Sie alles per Post nach Braunschweig zum LBA. E-Mail oder Fax sind tabu für persönliche Daten.
Kosten und Bezahlung
Registrierung kostet. Hier die Fakten:
Leistung | Gebühr |
---|---|
Grundgebühr | Hängt vom Luftfahrzeugtyp ab |
Nummer reservieren | Extra Gebühr |
Zusätzliche Dokumente | Mögliche Extrakosten |
Wichtig: Die genauen Preise finden Sie in der "Fees Aircraft Registration" PDF auf der LBA-Website. Zahlen Sie genau nach LBA-Anweisung.
Wartezeiten
Geduld ist gefragt:
- Normalerweise dauert’s 16 bis 20 Arbeitstage.
- Fehlt was oder stimmt was nicht, kann’s länger dauern.
Ein LBA-Mitarbeiter sagt: "Je besser vorbereitet, desto schneller geht’s."
Erhalt Ihrer Registrierungsnummer
Wenn alles glatt läuft, bekommen Sie:
- Eine offizielle Bestätigung
- Ihre endgültige Registrierungsnummer
- Anweisungen, wie Sie die Nummer am Flieger anbringen
Tipp: Heben Sie alle Dokumente gut auf. Die brauchen Sie später noch für Inspektionen und mögliche Erneuerungen.
Der Prozess ist zwar nicht einfach, aber mit guter Vorbereitung und etwas Geduld kriegen Sie Ihr ausländisches Luftfahrzeug in Deutschland registriert. Ran an die Arbeit!
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Rechtliche Vorschriften nach der Registrierung
Nach der Registrierung Ihres ausländischen Luftfahrzeugs in Deutschland gibt’s einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Punkte:
Rechtliche Vertretung
Kein Büro in Deutschland? Dann brauchen Sie einen Vertreter vor Ort:
- Suchen Sie sich einen deutschen Prozessbevollmächtigten für den LBA-Kontakt
- Dieser kümmert sich um die rechtlichen Dinge Ihres Flugzeugs
- Änderungen? Sofort dem LBA Bescheid geben
Ohne deutschen Vertreter riskieren Sie Ärger mit Ihrer Registrierung. Also dran denken!
Wartungsvorschriften
Wartung ist kein Spaß, sondern Pflicht:
- Regelmäßige Checks durchführen
- Alles genau aufschreiben
- LBA-Regeln befolgen
Ein LBA-Mitarbeiter meint dazu:
"Gute Wartungsaufzeichnungen zeigen uns, dass Sie Ihr Flugzeug ernst nehmen. Das ist der Schlüssel zur Lufttüchtigkeit."
Einhaltung der Vorschriften
Um Ihre Registrierung zu behalten, müssen Sie:
- LBA-Vorschriften befolgen
- Inspektionen machen lassen
- Papiere aktuell halten
Aufgabe | Wie oft? | Wie wichtig? |
---|---|---|
Inspektion | Jährlich | Sehr |
Papiere updaten | Bei Änderungen | Ziemlich |
Wartungschecks | Laut Hersteller | Sehr |
Meldung von Änderungen
Sagen Sie dem LBA sofort Bescheid bei:
- Neuem Eigentümer
- Flugzeug-Änderungen
- Neuer Versicherung
- Betriebsstatus-Wechsel
Ein LBA-Vertreter erklärt:
"Schnelle Meldungen halten unser Register aktuell. Das spart allen Zeit und Nerven."
Versicherungsvorschriften
Versicherung ist Pflicht:
- Haftpflicht immer aktuell halten
- Mindestbeträge beachten
- Versicherung über Änderungen informieren
Checken Sie Ihre Versicherung jährlich. Sicher ist sicher!
Diese Regeln sind nicht nur lästige Bürokratie. Sie sorgen für Sicherheit und schützen Sie als Eigentümer. Halten Sie sich dran, und Sie haben lange Freude an Ihrem deutschen Flieger.
Nach der Registrierung
Sie haben Ihr ausländisches Luftfahrzeug in Deutschland registriert? Gut gemacht! Jetzt geht’s darum, die Zulassung aufrechtzuerhalten. Hier die wichtigsten Punkte:
Erforderliche Überprüfungen
Regelmäßige Checks sind ein Muss. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nimmt’s damit sehr genau.
Prüfung | Wann | Wer macht’s |
---|---|---|
Jahresinspektion | Jährlich | Zugelassener Wartungsbetrieb |
Lufttüchtigkeitsprüfung (ARC) | Alle 12 Monate | CAMO oder zugelassener Prüfer |
100-Stunden-Kontrolle | Alle 100 Flugstunden | Zugelassener Wartungsbetrieb |
Tägliche Kontrolle | Vor jedem Flug | Pilot |
Ein LBA-Vertreter sagt dazu: "Diese Checks sind kein Papierkram-Wahnsinn. Sie retten Leben. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur die Zulassung, sondern auch Schlimmeres."
Papiere up to date halten
Änderungen? Sofort dem LBA Bescheid geben:
- Neuer Besitzer
- Flugzeug umgebaut
- Neue Versicherung
- Betriebsstatus geändert
Pro-Tipp: Nutzen Sie das LBA-Online-Portal. Schnell, einfach, rechtssicher.
Registrierung erneuern
Läuft meist automatisch, wenn Sie die Regeln befolgen. Aber Achtung:
1. Rechtzeitig einreichen
30 Tage vor Ablauf alle Unterlagen zum LBA schicken.
2. Alles komplett?
Checken Sie:
- Lufttüchtigkeitszeugnis gültig?
- Versicherung aktuell?
- Wartungsnachweise da?
3. Gebühren zahlen
Pünktlich überweisen. Aktuelle Preise: LBA-Website.
Registrierung löschen
Verkauft oder stillgelegt? So geht’s:
- LBA schriftlich informieren
- "Antrag auf Löschung" einreichen
- Alle offiziellen Dokumente zurückgeben
- Kennzeichen vom Flieger entfernen
Wichtig: Ein LBA-Mitarbeiter warnt: "Vergessen Sie die Abmeldung nicht. Sonst haften Sie weiter, auch wenn der Flieger längst weg ist."
Halten Sie sich an diese Regeln, und Ihr ausländisches Luftfahrzeug bleibt in Deutschland legal und sicher in der Luft. Fragen? Ab zum LBA oder zum Luftfahrtrechtsexperten.
Zusammenfassung
Die Registrierung ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland ist kein Spaziergang. Aber keine Sorge, wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Hauptpunkte
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig kümmert sich um die Registrierung. Sie brauchen:
- EU-Staatsangehörigkeit oder einen deutschen Vertreter
- Ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Der Prozess läuft so ab:
- Sie reservieren eine Registrierungsnummer
- Reichen alle Unterlagen ein
- Bezahlen die Gebühren
- Warten etwa 16-20 Arbeitstage
Nach der Registrierung müssen Sie:
- Regelmäßig warten und inspizieren
- Änderungen dem LBA melden
- Jährlich die Registrierung erneuern
Hilfe gefällig?
Hier ein paar Anlaufstellen:
Das LBA erreichen Sie unter +49 531 2355 115 (Mo, Di, Do 10:00-13:00 Uhr) oder per E-Mail an fluggastrechte@lba.de.
Online finden Sie aktuelle Formulare auf der LBA-Website. Hangar2Runway.com bietet auch viele Infos auf Deutsch.
Für knifflige Fälle gibt’s Luftfahrtrechtsexperten. Bei Fragen zur Lufttüchtigkeit helfen CAMO-Organisationen.
Praktisch: Das LBA-Online-Portal für schnelle Änderungsmeldungen und Checklisten auf der LBA-Website.
Die Registrierungscodes hängen vom Flugzeuggewicht ab:
Gewichtsklasse (MTOW) | Code |
---|---|
Über 20 Tonnen | D-AXXX |
14 bis 20 Tonnen | D-BXXX |
5,7 bis 14 Tonnen | D-CXXX |
Unter 2 Tonnen (einmotorig) | D-EXXX |
2 bis 5,7 Tonnen (einmotorig) | D-FXXX |
Unter 2 Tonnen (mehrmotorig) | D-GXXX |
2 bis 5,7 Tonnen (mehrmotorig) | D-IXXX |
Ein LBA-Vertreter sagt dazu:
"Richtige Registrierung ist nicht nur Pflicht, sondern macht das Fliegen sicherer. Informieren Sie sich früh und fragen Sie uns bei Unklarheiten."
Klar, die Registrierung Ihres ausländischen Flugzeugs in Deutschland ist kein Kinderspiel. Aber mit guter Vorbereitung und der richtigen Hilfe kriegen Sie das hin. Am Ende können Sie legal und sicher abheben – und das ist doch die Hauptsache, oder?
Häufig gestellte Fragen
Hier die wichtigsten Infos zur Registrierung ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland:
Wer kümmert sich um die Zulassung?
In Deutschland gibt’s zwei Hauptakteure für die Luftfahrzeugzulassung:
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die meisten Luftfahrzeuge zuständig.
- Ein Beauftragter des Verkehrsministeriums kümmert sich um Luftsportgeräte.
Das LBA sagt dazu:
"Die Verkehrszulassung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Verkehrszulassung der Luftsportgeräte wird von dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Beauftragten erteilt."
Wo werden Flugzeuge registriert?
Es gibt zwei Verzeichnisse:
- Die Luftfahrzeugrolle beim LBA für Flugzeuge, Hubschrauber und Co.
- Das Verzeichnis der Luftsportgeräte beim Deutschen Aero Club (DAeC) für Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter usw.
Hier ein Überblick:
Verzeichnis | Wer ist zuständig? | Was wird registriert? |
---|---|---|
Luftfahrzeugrolle | LBA | Flugzeuge, Hubschrauber, etc. |
Verzeichnis der Luftsportgeräte | DAeC | Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, etc. |
Der DAeC führt das Verzeichnis der Luftsportgeräte im Auftrag des Verkehrsministeriums.
Wollen Sie ein ausländisches Luftfahrzeug in Deutschland registrieren? Dann müssen Sie sich an die richtige Stelle wenden. Für die meisten Flugzeuge ist das LBA Ihr Ansprechpartner.