Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) regelt den sicheren, geordneten und gleichmäßigen Ablauf des Luftverkehrs im Luftraum eines Staates. In Deutschland handelt es sich hierbei um eine bundesrechtliche Verordnung, die wesentliche Vorschriften zur Nutzung des Luftraums, der Luftraumstruktur sowie zu den speziellen Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge enthält. Sie bezieht sich sowohl auf zivilen als auch auf militärischen Luftverkehr und legt fest, wie Luftfahrzeuge miteinander und mit anderen Luftraumnutzern interagieren müssen, um Kollisionen und gefährliche Situationen zu vermeiden. Ein wichtiger Bestandteil der LuftVO ist die Regelung der Staffelungsabstände, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Flughöhen, insbesondere in der Nähe von Flughäfen und dichtbesiedelten Gebieten. Zudem definiert sie die Prioritäten unter den verschiedenen Luftverkehrsteilnehmern, etwa nach Sicht- und Instrumentenflugbedingungen. Die LuftVO macht auch detaillierte Vorgaben zur Nutzung von Funk- und Sichtsignalen, beispielsweise bei Notsituationen oder der Annäherung an einen Flughafen. Darüber hinaus enthält sie Regelungen zur Nutzung des Luftraums durch unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), die in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus geraten sind. Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung können mit empfindlichen Geldbußen oder, in schweren Fällen, strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Die LuftVO wird von der Bundesluftfahrtbehörde überwacht und bei Bedarf an internationale Standards, wie die der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), angepasst.