Der unkontrollierte Luftraum bezeichnet den Teil des Luftraums, in dem der Flugverkehrsleitung keine Überwachungs- oder Kontrollaufgaben zufallen. In diesem Bereich sind die Piloten grundsätzlich für die sichere Führung ihrer Flugzeuge sowie die Einhaltung der Regeln des Sichtfluges selbst verantwortlich. Im unkontrollierten Luftraum gibt es keine Pflicht, eine Flugverkehrskontrolle in Anspruch zu nehmen, und Fluginformationsdienste stehen lediglich auf Anfrage zur Verfügung. Die Luftfahrzeuge müssen auf bestimmte Höhen und Abstände zu anderen Luftfahrzeugen und Hindernissen achten, um Kollisionen zu vermeiden. Der unkontrollierte Luftraum ist in der Regel für Freizeitflieger, Segelflugzeuge und Kleinflugzeuge relevant, da größere Flugzeuge oder Verkehrsluftfahrzeuge meist in den kontrollierten Luftraum eingewiesen werden. Der unkontrollierte Luftraum ist in verschiedene Luftkategorien unterteilt, innerhalb derer spezielle Vorschriften gelten, wie beispielsweise Mindest-Flugsichten und -Sicherheitsabstände. Der Luftraum wird nach der ICAO-Luftraumklassifikation eingeteilt, wobei der unkontrollierte Luftraum in der Regel in die Klassen F und G fällt. In Deutschland wird der Luftraum G oft bis zu einer Flughöhe von etwa 2500 Fuß über Grund oder Seehöhe festgelegt, wobei Abweichungen regional möglich sind. Trotz fehlender Überwachung verfügt der unkontrollierte Luftraum ebenfalls über grundlegende rechtliche Vorgaben, um die Flugsicherheit zu gewährleisten. Die Flugsicherung kann bei Bedarf funktionale Hinweise zur Orientierung geben, jedoch steht die Verantwortung für die Flugführung stets beim Piloten.