Beschränkungsgebiete, auch als Restricted Areas bezeichnet, sind in der Luftfahrt bestimmte Lufträume, in denen der Flugbetrieb aufgrund besonderer Vorschriften eingeschränkt oder verboten ist. Diese Zonen sind oftmals aus Sicherheits- oder militärischen Gründen eingerichtet worden. In Deutschland werden sie durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr festgelegt. Die Nutzung von Beschränkungsgebieten unterliegt strengen Auflagen, und ein Einflug ist nur mit vorheriger Genehmigung oder unter bestimmten Bedingungen möglich. Häufig dienen diese Gebiete dem Schutz von sensiblen Einrichtungen wie Kernkraftwerken, militärischen Anlagen oder Naturschutzgebieten. Sie können sowohl temporär als auch dauerhaft eingerichtet sein, abhängig von der zugrundeliegenden Gefährdung oder Schutzbedürftigkeit. Flugzeugführer müssen vor jedem Flug die aktuellen Luftraumdaten überprüfen, um mögliche Beschränkungsgebiete in ihrer Flugroute zu identifizieren. Die Koordinaten und Zeiten, in denen diese Gebiete aktiv sind, werden oft in sogenannten NOTAMs (Notice to Airmen) publiziert. Das Überfliegen eines aktiven Beschränkungsgebiets ohne Erlaubnis kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Überwachung solcher Gebiete erfolgt durch zivile und militärische Luftraumüberwachungsstellen.