Gefahrengebiete sind spezielle Lufträume, die von den Luftfahrtbehörden definiert und gekennzeichnet werden, um auf potenziell gefährliche Aktivitäten oder Bedingungen innerhalb dieses Luftraums hinzuweisen. Sie werden oft für militärische Übungen, Waffentests oder andere Aktivitäten genutzt, die ein erhöhtes Risiko für den zivilen Luftverkehr darstellen könnten. Gefahrengebiete sind nicht permanent aktiv, sondern werden je nach Bedarf und Aktivität ein- und ausgeschaltet. Diese Art von Luftraumbeschränkung wird in der Regel auf Luftfahrtkarten angezeigt und ist in den Flugplanungsprozessen zu berücksichtigen. Piloten sind dazu verpflichtet, den Status eines Gefahrengebiets während ihrer Flugvorbereitung zu überprüfen, um unnötige Risiken zu vermeiden. Ein Überflug eines aktiven Gefahrengebiets ist grundsätzlich möglich, jedoch nur auf eigene Verantwortung. Im Gegensatz zu Sperrgebieten, in denen der Flugverkehr generell untersagt ist, besteht für Gefahrengebiete keine verpflichtende Umfliegung. Die Angaben zu Gefahrengebieten werden üblicherweise im Rahmen der Nachrichten für Luftfahrer (NOTAM) veröffentlicht, um über aktuelle Gefährdungen zu informieren. Typische Beispiele für Gefahrengebiete sind Raketenübungsplätze oder Gebiete für den Einsatz unbemannter Flugobjekte. Durch die koordinierte Kommunikation zwischen den Behörden und den Piloten können Risiken innerhalb dieser Gebiete minimiert werden.