Die Flugdienstzeit bezeichnet in der Luftfahrt den Zeitraum, in dem ein Besatzungsmitglied für Flugdienste, wie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Fluges, zur Verfügung stehen muss. Sie beginnt in der Regel zu dem Zeitpunkt, an dem das Besatzungsmitglied seine Arbeit antritt, zum Beispiel mit der Flugvorbereitung, und endet, sobald alle Aufgaben nach dem Flug abgeschlossen sind. Diese Zeit schließt nicht nur den eigentlichen Flug ein, sondern auch Zeiten für Briefings, Sicherheitskontrollen, das Ein- und Aussteigen der Passagiere und eventuelle Wartezeiten am Boden. Es gibt gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für die Flugdienstzeit, die den Schutz der Besatzungsmitglieder und die Flugsicherheit gewährleisten sollen. Die zulässige Dauer der Flugdienstzeit variiert je nach Faktoren wie der Anzahl der Flüge, der Tageszeit oder den Einsatzbedingungen (z. B. Langstreckenflüge oder Nachtflüge). Um Übermüdung zu verhindern, darf die Flugdienstzeit eine bestimmte Anzahl von Stunden innerhalb eines Zeitraumes nicht überschreiten. Ebenso spielen Ruhezeiten eine wichtige Rolle; nach einer bestimmten Dienstzeit muss eine Ruhepause (Ruhezeit) von minimum festgelegter Dauer eingehalten werden, bevor ein neues Dienstverhältnis beginnen darf. Die Regelungen bezüglich der Flugdienstzeit sind von Land zu Land unterschiedlich, werden jedoch oft auf international geltenden Standards, wie denen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), angelehnt.