In der Luftfahrt bezeichnet der Begriff „Ausrüstung“ sämtliche technischen und nichttechnischen Hilfsmittel, die zur sicheren und effizienten Durchführung eines Fluges erforderlich sind. Dazu zählen sowohl feste Einbauten im Flugzeug als auch transportable Geräte und Werkzeuge. Zu den festen Einbauten gehören beispielsweise Navigations- und Kommunikationssysteme, Wetterradar, Transponder sowie Instrumente zur Überwachung der Flugzeugleistung und der Umgebungsbedingungen. Transportable Ausrüstungsgegenstände umfassen unter anderem Notfallausrüstungen wie Schwimmwesten, Rettungsboote, Sauerstoffmasken und tragbare Feuerlöscher. Auch Erste-Hilfe-Kits, Taschenlampen und Flughandbücher werden zur Ausrüstung gezählt. Die Ausrüstung eines Flugzeugs unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die von internationalen Organisationen wie der ICAO sowie nationalen Luftfahrtbehörden festgelegt werden. Diese Regelungen stellen sicher, dass die Ausrüstung den jeweiligen Flugbedingungen und dem Flugzeugtyp angepasst ist. Je nach Art des Fluges, ob zivil oder militärisch, Passagier- oder Frachtflug, unterscheidet sich die Art und der Umfang der notwendigen Ausrüstung. Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Ausrüstung ist ein zentraler Bestandteil des Betriebs eines Flugzeugs, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.