Ausrüstungsgegenstände in der Luftfahrt bezeichnen alle Gegenstände, die zur sicheren Durchführung eines Fluges notwendig oder vorgeschrieben sind, aber nicht Teil der festen Flugzeugstruktur sind. Sie umfassen eine Vielzahl von Geräten, Werkzeugen und Materialien, die der Sicherstellung der Flugtauglichkeit, der Navigation, der Kommunikation sowie der Rettung und Sicherheit an Bord dienen. Dazu zählen beispielsweise Feuerlöscher, Sauerstoffsysteme, Schwimmwesten, Erste-Hilfe-Koffer, Rettungsrutschen oder Notfallequipment. Auch tragbare GPS-Geräte, Funkkommunikationsmittel oder mobile Sauerstoffanreicherungen können unter Ausrüstungsgegenstände fallen, sofern sie zur Einsatzbereitschaft eines Fluges beitragen. Solche Gegenstände müssen in der Regel während der gesamten Betriebszeit des Flugzeugs in einem wartungsbereiten Zustand gehalten werden und regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden. Die Vorschriften zur Mitführung und Kontrolle dieser Ausrüstungsgegenstände variieren je nach Luftfahrtnation, Flugzeugtyp und Einsatzprofil und werden von internationalen Organisationen wie der ICAO und nationalen Behörden wie der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) oder der FAA (Federal Aviation Administration) reguliert. Da sie im Notfall eine unverzichtbare Rolle spielen, ist die korrekte Platzierung und Verfügbarkeit im Flugzeug von entscheidender Bedeutung. Kommerzielle Fluggesellschaften sind verpflichtet sicherzustellen, dass die genaue Anzahl und der Zustand dieser Ausrüstungsgegenstände vor jedem Flug überprüft werden. Die Ausstattung variiert teilweise je nach Flugstrecke, Anzahl der Passagiere und der Art des Flugbetriebs.