Mindestsicherheitsflughöhen bezeichnen in der Luftfahrt die minimale Höhe, die ein Luftfahrzeug über dem Boden oder bestehenden Hindernissen nicht unterschreiten darf, um die Sicherheit des Fluges zu gewährleisten. Diese Höhen sind international geregelt und dienen dazu, Kollisionen mit Hindernissen wie Bergen, Gebäuden oder Türmen zu verhindern. In kontrolliertem Luftraum werden Mindestsicherheitsflughöhen häufig von der Flugsicherung in Übereinstimmung mit den ICAO-Richtlinien (International Civil Aviation Organization) festgelegt. Innerhalb unkontrollierter Lufträume gelten allgemeine Mindesthöhenvorgaben, die abhängig von der überflogenen Landschaft variieren können, wie z.B. 300 Meter über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern bei Überlandflügen. Innerhalb von Städten, bewohnten Gebieten oder Versammlungen von Menschen müssen Piloten in der Regel eine Mindesthöhe von 300 Metern (1000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Horizontaldistanzes von 600 Metern einhalten. Bei Seen, unbewohnten Gebieten oder über Meeren können jedoch niedrigere Minimalflug- oder Operativhöhen erlaubt sein. Diese Vorschriften tragen nicht nur zu einer sicheren Flugführung bei, sondern dienen auch dem Schutz von Personen und Objekten am Boden. Ausnahmen von diesen Regelungen bestehen nur für spezielle Flugbetriebe, wie Rettungsdienste, Polizei oder militärische Operationen, die in Notfällen niedriger fliegen dürfen. Die Einhaltung der Mindestsicherheitsflughöhen ist eine grundlegende Verantwortung des Piloten im Rahmen der sicheren Flugführung.