Mindestsicht bezeichnet in der Luftfahrt die minimale horizontale oder vertikale Sichtweite, die erforderlich ist, um unter Sichtflugbedingungen (VFR – Visual Flight Rules) oder Instrumentenflugbedingungen (IFR – Instrument Flight Rules) sicher fliegen zu können. Sie ist für verschiedene Situationen und Luftfahrzeugkategorien spezifisch festgelegt und kann unter anderem durch nationale Vorschriften oder internationale Vorgaben, wie die der ICAO (International Civil Aviation Organization), geregelt werden. Die Mindestsicht betrifft insbesondere den Flug nach Sichtflugregeln, bei dem der Pilot auf visuelle Referenzen zur Navigation angewiesen ist. So ist in kontrolliertem Luftraum oder bei Flugplätzen mit hoher Dichte eine höhere Mindestsicht erforderlich als in unkontrolliertem Luftraum. Die Sichtweite wird üblicherweise in Kilometern oder Meilen gemessen und wird an Flughäfen bei geringem Wetter durch Bodenmessungen wie die Sichtweitenmessung angegeben. Wenn die Mindestsicht unterschritten wird, muss der Pilot auf Instrumentenflugregeln umsteigen oder einen alternativen Flugplan verfolgen. Die Einhaltung der Mindestsicht ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor, um Kollisionen mit Hindernissen, Geländemerkmalen oder anderen Luftfahrzeugen zu vermeiden. Außerdem spielt die Mindestsicht eine Rolle bei Anflügen und Starts, da hier die Sicht auf die Start- und Landebahn sowie andere Flugzeuge von entscheidender Bedeutung ist.