Rechtsverkehr

Rechtsverkehr bezeichnet in der Luftfahrt die Regel, dass Luftfahrzeuge rechts aneinander vorbeifliegen, wenn sie sich auf kollidierenden oder sich kreuzenden Flugbahnen befinden. Diese Regelung entspricht dem Rechtsfahrgebot im Straßenverkehr und wird angewendet, um potenzielle Zusammenstöße zu vermeiden. Historisch hat sich der Rechtsverkehr in der Luftfahrt aus der Notwendigkeit entwickelt, einheitliche Vorgaben für den Vorbeiflug im Luftraum zu schaffen, insbesondere in unkontrollierten Luftsegmenten. Bei sich kreuzenden Flugwegen in geringem Abstand weichen die Luftfahrzeuge nach rechts aus. Dies geschieht sowohl beim Horizontalflug als auch beim Landeanflug oder in bestimmten Flugmanövern, vorausgesetzt, dass keine anderen Flugregeln, wie z. B. das Vorflugrecht, Vorrang haben. In der Regel gelten diese Vorschriften nach internationalen Bestimmungen, die in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt wurden. Der Rechtsverkehr ist Teil umfangreicher Regelwerke zur Minimierung von Flugunfällen. Nicht nur Flugzeuge, sondern auch andere Luftfahrzeuge wie Hubschrauber oder Segelflugzeuge richten sich im Normalfall nach dem Grundprinzip des Rechtsverkehrs. Gewisse Abweichungen vom Rechtsverkehr können bestehen, wenn nationale Bestimmungen es anders vorschreiben oder spezielle Verkehrssituationen dies erfordern, etwa in militärischen Lufträumen oder bei Standardverkehrsmustern in bestimmten Flugplätzen. Die konsequente Einhaltung dieser Regel trägt maßgeblich zur Sicherheit im stark frequentierten Luftraum bei.

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