Als Überfliegung wird in der Luftfahrt das Überqueren eines bestimmten geografischen Punktes oder einer Örtlichkeit verstanden, ohne dabei zu landen. Sie wird häufig bei Flügen über ausländisches Territorium durchgeführt, insbesondere auf internationalen Routen, bei denen das Luftfahrzeug durch den Luftraum anderer Staaten fliegt, ohne dort Halt zu machen. Die Überfliegung bedarf in der Regel der Zustimmung des entsprechenden Staates, in dessen Luftraum das Luftfahrzeug eindringt. Diese Genehmigungen werden oft im Rahmen bilateraler oder multilateraler Abkommen erteilt. Im internationalen Luftverkehr regeln unter anderem das Abkommen von Chicago und die darin enthaltenen Freiheiten der Luft, insbesondere die erste und zweite Freiheit, die Überfliegung. Die erste Freiheit erlaubt es einem Land, Flugzeuge eines anderen Staates ohne Landung durch seinen Luftraum passieren zu lassen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen bestimmte Staaten keine oder nur eingeschränkte Überflugsrechte gewähren. Die Überfliegung erfolgt meist durch hohe Reiseflugphasen in bestimmten Luftstraßen, die von der Flugsicherung überwacht werden. Aufgrund von Sicherheits- oder politischen Gründen kann es in bestimmten Regionen oder Krisengebieten Beschränkungen für Überflüge geben. Auch aus klimatischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten können alternative Flugrouten gewählt werden, um Gebiete zu meiden.