Verklappung bezeichnet die absichtliche Einleitung von Abfallstoffen, Flüssigkeiten oder Feststoffen in die Umwelt, oft ins Meer, um sie dort zu entsorgen. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Seeschifffahrt, hat sich jedoch auch in anderen Bereichen wie in der Luftfahrt eingebürgert. In der Luftfahrt bezieht sich Verklappung speziell auf die Entsorgung von Kerosin oder anderen Stoffen während des Fluges, etwa in Notfallsituationen, um das Gewicht eines Flugzeugs vor einer Landung zu verringern. Ein Beispiel hierfür ist das Ablassen von Treibstoff, wenn ein Flugzeug kurz nach dem Start umkehren muss und noch zu schwer für eine sichere Landung wäre. Der abgelassene Treibstoff verteilt sich in der Atmosphäre und verflüchtigt sich größtenteils, bevor er den Boden erreicht. Trotzdem gibt es aus Umweltschutzgründen strenge Vorschriften, wann und wo Verklappungen zulässig sind. In der Regel dürfen diese nur in bestimmten Höhen und über ausgewiesenen Gebieten, wie über dem offenen Meer, durchgeführt werden. Auch die Menge des abzulassenden Treibstoffs wird überwacht, um Umweltauswirkungen zu minimieren. In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist die Verklappung von Schadstoffen ins Meer seit den späten 1980er Jahren durch internationale Abkommen weitgehend verboten. Die Luftfahrt bildet hier eine Ausnahme, wenn Sicherheitsanforderungen dies nötig machen, jedoch sind solche Maßnahmen eher selten und gut dokumentiert.